Anschriftenänderung
Eine Anschriftenänderung muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Sie benötigen dafür:
- den Fahrzeugschein/ bei nach dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren die Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) sollte nicht abgelaufen sein, da sonst ein Mängelschreiben ergeht
Anschriftenänderung innerhalb des Landkreises Fulda können Sie auch vom Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein.