Allgemeines Wasserrecht
Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat. Unter Bewirtschaftung versteht man hier die Gestaltung von Gewässern, die Nutzung von Wasser als Nutz- und Trinkwasser, die Vermeidung von Gewässerverschmutzungen, und den Schutz von Mensch und Eigentum vor Hochwasser, die Ordnung der Nutzungsansprüche auf die Wasserressourcen und die Sicherung der Befugnisse der Allgemeinheit an Gewässern (sog. Gemeingebrauch u. sonstige Freizeitaktivitäten).
Das die Qualität und Verfügbarkeit des Wassers schon immer eine hohe Bedeutung hat zeigt sich u.a. in der langen Geschichte von wasserrechtlichen Rechtsnormen. Das Wasserecht kann als eines der ersten Rechtsgebiete überhaupt gelten, da bereits mit der Sesshaftwerdung und dem Einsetzen von Ackerbau und Viehzucht die dringende Notwendigkeit entstand, den Zugang zum Wasser und dessen Verteilung zu regeln.
Das bekannteste Beispiel für diese frühe Art der Gesetzgebung bildet der Codex Hammurapi in Babylon um das Jahr 1700 v.Chr., in dem neben umfassenden Rechtsvorschriften auch Regeln für die Pflege der Bewässerungsanlagen enthalten sind. Ähnliche Gesetze gab es aber wohl auch schon noch früher und an anderen Orten, nur sind sie wesentlich schlechter erhalten geblieben.
Man kann das deutsche Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht unterteilen. Die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht ist derzeit noch zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform und der beabsichtigten Einführung eines Umweltgesetzbuches wird fast die gesamte Regelungskompetenz auf den Bundesgesetzgeber übergehen.
Derzeit gibt es kein „Bundeswassergesetz“, sondern das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz des Bundes und die Wassergesetze der Länder. Bundes- und Ländergesetze müssen darüber hinaus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.
Das Wasserrecht spielt nicht nur bei Maßnahmen des Wasserbaus eine Rolle, sondern ist bei vielen anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch.
Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtige Vorschriften wie die Trinkwasser- und die Tafelwasserverordnung. Diese dem Gesundheitsschutz dienenden Vorschriften gehören zum Lebensmittelrecht.
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