Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Die Menschen der Region in Arbeit bringen, diesem Ziel fühlt sich der Landkreis Fulda seit jeher in besonderem Maße verpflichtet. Folgerichtig hat der Landkreis daher auch mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweiter Teil (SGB II) die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen als sogenannte Optionskommune übernommen. Seit dem 1. Januar 2005 bietet er alle in Frage kommenden Leistungen aus einer Hand im Amt für Arbeit und Soziales an.
Arbeitsvermittlung, Förderleistungen und nicht zuletzt Arbeitslosengeld II kann in Anspruch nehmen, wer
- dauerhaft im Landkreis Fulda wohnt,
- hilfebedürftig und erwerbsfähig ist,
- keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat oder das Arbeitslosengeld I den Bedarf nicht ausreichend deckt,
- nach einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit arbeitslos geworden ist,
- zwischen 15 und 65 Jahren alt ist.
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die in Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Erwerbsfähigen leben, können, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben, Sozialgeld erhalten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne mit zusätzlichen Informationen weiter:
Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Robert-Kircher-Str. 24
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-80 00
Fax: (06 61) 60 06-80 25
E-Mail: info@bitte-loeschen.job-fulda.de
www.job-fulda.de





