Schrift vergrößernSchrift verkleinernSchriftgröße zurücksetzen

Aufforstung/Rodung


Der Landkreis ist zuständig für die Genehmigung von Waldneuanlagen und Waldrodungen nach dem Hessischen Forstgesetz.

Aufforstungsanträge


Aufforstungsanträge werden nach Beratung durch den Revierförster über die zuständigen Forstämter gestellt und von diesen an den Landkreis weitergeleitet.

Das entsprechende Antragsformular ist über diese Website und bei den Forstämtern erhältlich. Für den Aufforstungsantrag ist vom Antragsteller lediglich die erste Seite auszufüllen (Anlagen beifügen!). Die zweite Seite enthält ein Bearbeitungsblatt, das vom Antragsteller in Zusammenarbeit mit dem Forstamt auszufüllen ist.

Formular/Online-Service:

Aufforstungsantrag - Formular

Links:

HMULV - Bereich Forst

Die hessischen Forstämter

Landesbetrieb Hessen-Forst

Rodungsanträge


Rodungsanträge werden formlos über das entsprechende Forstamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt.

Hierbei sind der Umfang, die genaue Lage und der Grund für die Rodung anzugeben.

    
  

Kontakt:

Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (0661) 6006-575 oder -385
Fax: (0661) 6006-566
E-Mail: landschaftspflege@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag     8.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag                              8.30 – 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung