Ausfuhrkennzeichen
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II /Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
- kommt das Fahrzeug aus dem Ausland und muss noch eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II und I ausgestellt werden: hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für Importfahrzeuge
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Prüfbericht mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO (HU)
- gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind (e. V.), wird zusätzlich benötigt:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
- bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:
- die beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten (die Beglaubigung kann von der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder auch direkt bei der Zulassungsbehörde Vorort vorgenommen werden)
- ist nur ein Erziehungsberechtigter vorhanden, ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.
- Fahrzeug ist vorzuführen (für Prüfbuchverpflichtete Fahrzeuge ist das Prüfbuch vorzulegen)
Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein, muss jedoch die wesentlichen Angaben enthalten.







