Schrift verkleinernSchriftgröße zurücksetzenSchrift vergrößern

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete / Hessisches intigriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)


1. Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)


Die Ausgleichszulage wird zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile unter Beachtung der Wirtschaftslage der landwirtschaftlichen Unternehmen und der Einkommen der Antragsberechtigten gewährt.

Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichern. Über die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollen

  • der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet,
  • der ländliche Lebensraum erhalten sowie
  • nachhaltige Bewirtschaftungsformen, die insbesondere Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen, erhalten und gefördert werden.


Kontakt:
 

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 21
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

2. Hessisches Intigriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)


Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes auf der Grundlage des Hessischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2007–2013 Zuwendungen für Antragsteller, die sich in einem Rahmenvertrag mit dem Land Hessen verpflichten, eine bestimmte Wirtschaftsweise auf ihren Flächen einzuhalten. 

Dabei können Rahmenverträge mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren für folgende Förderverfahren abgeschlossen werden:

  1. Ökologischer Landbau
  2. Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten (Winterbegrünung)
  3. Anlage von Blühflächen oder Schonstreifen
  4. Pheromoneinsatz im Weinbau
  5. Standortangepasste Grünlandextensivierung
  6. Besondere Lebensräume und Habitate
  7. Weinbau in Steillagen

Die Teilnahme am Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramm kann im Rahmen des Gemeinsamen Antrags Flächen beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Im Landkreis Fulda werden ca. 8000 Hektar landwirtschaftliche Fläche von 280 Betrieben nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Damit liegt der Anteil der Betriebe und Fläche fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt des Landes Hessen und über dreimal so hoch wie in Deutschland. Rund 80 dieser Betriebe sind darüber hinaus Mitglied in einem Anbauverband wie Bioland, Demeter, Biokreis, Naturland oder Gäa, wodurch sie sich verpflichten, höhere Standards als durch die EU-Richtlinie vorgeschrieben einzuhalten.

Im Verein Rhöner Biosphärenrind e.V. haben sich 50 ökologisch wirtschaftende Betriebe, die sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb bewirtschaftet werden, zusammengeschlossen. Sie vermarkten ihre hochwertigen Grünlanderzeugnisse, nämlich Rindfleisch, über das in der Region ansässige Lebensmittelverarbeitungs- und -vermarktungsunternehmen Tegut mit Öko-Aufschlag. Ziel des Landkreises Fulda ist es, möglichst viele Betriebe in dieses Netzwerk einzubinden, um dadurch nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Verarbeitungs- und Vermarktungsbereich Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu sichern und neu zu schaffen.


Kontakt:  (Förderverfahren 1) 

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 41
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Kontakt:
  (Förderverfahren 2 bis 7)

Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-3 85
Fax: (06 61) 60 06-5 66
E-Mail: landschaftspflege@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Öffnungszeiten:

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.