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BAföG


Damit Jugendliche und junge Erwachsene, unanhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, die Möglichkeit haben, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren, können sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhalten.

Wenn Sie die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de oder www.das-neue-bafoeg.de anklicken, erhalten Sie weitere wichtige Informationen über die Berufsausbildungsförderung und können auch die entsprechenden Antragsformulare abrufen.

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können erhalten Schüler von:

  -  Fach- und Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen
     Ausbildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen

  -  Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene
     Berufsausbildung voraussetzt

  -  Abendhaupt- und Abendrealschulen

  -  Abendgymnasien

Im Ausnahmefall können auch Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. Gymnasien, zweijährige Fachoberschulen, einjährige Höhere Berufsfachschulen, zweijährige Berufsfachschulen, die zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen) Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schüler aus ausbildungsbedingten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen.


Für Auszubildende von Fachschulen für Techniker bzw. Betriebswirte besteht die Möglichkeit, zwischen der Förderung nach

a) dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), zuständige Behörde: Landkreis Fulda, Amt für Ausbildungsförderung, Wörthstraße 15, 36037 Fulda,

und

b) dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG", zuständige Behörde: Studentenwerk Gießen, Otto-Behaghel-Straße 23, 35394 Gießen, Tel.: (06 41) 4 00 08-4 52 (Herr Rücker) bzw. (06 41) 4 00 08-4 33 (Frau Kraft),

zu wählen.

Nähere Informationen können bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden. 

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben (Ausnahmen gelten bei verheirateten Antragstellern, Vollwaisen, Abendgymnasiasten etc.).

Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare können persönlich abgeholt oder über das Internet abgerufen werden: http://www.bafoeg.bmbf.de.

Kontakt

Landkreis Fulda
- Ausbildungsförderung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Telefon: (06 61) 60 06-3 47, -4 72, -3 80
Telefax: (06 61) 60 06-2 25

E-Mail:  bafoeg@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Sprechzeiten:      Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung