Schrift vergrößernSchrift verkleinernSchriftgröße zurücksetzen

Bäder und Seen


Badegewässer 

Badegewässer sind, im Gegensatz zu den künstlich angelegten Schwimm- und Badebecken, Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche. 

Gemäß europäischer Badegewässerrichtlinie (1976) und der novellierten europäischen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (2006) werden die Badegewässer regelmäßig durch den Fachdienst Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin überwacht, um Badende vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. 

Schwimmbäder

Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG 2001) so beschaffen sein, dass davon keine Gesundheitsgefahr ausgeht. 

Die Einhaltung dieser Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Sie unterliegt somit der permanenten Kontrolle des Fachdienstes Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin. 

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Gesundheit -
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3   
36043 Fulda           

Tel.: (06 61) 60 06-6 54
Fax: (06 61) 60 06-6 53
E-Mail: hygiene@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:    Mo.- Do. von 8.00 - 15.30 Uhr
                             Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
                             und nach Vereinbarung