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Baubeginn/Bauüberwachung


Eine Baugenehmigung gilt drei Jahre. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen haben, erlischt die Baugenehmigung. Die Baugenehmigung erlischt auch, wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird. Sie können allerdings auch einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag muss aber vor Ablauf der Frist gestellt werden. 

Vor Baubeginn müssen die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Der Baubeginn selbst ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. Zusammen mit der Baubeginnsanzeige ist die Bescheinigung über die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Außerdem müssen Sie auch die Fertigstellung des Rohbaus und die endgültige Fertigstellung oder Benutzung der Bauaufsicht anzeigen. Mit der Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus ist gleichzeitig die Bescheinigung darüber vorzulegen, dass die tatsächliche Bauausführung den bautechnischen Nachweisen entspricht.

Der/die von Ihnen beauftrage Bauleiter/Bauleiterin muss die jeweiligen Anzeigen mit unterschreiben.

Denken Sie bitte auch daran, bei Feuerungsanlagen rechtzeitig den Bezirkschornsteinfegermeister zu informieren. 

Zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde zählt auch die Bauüberwachung. Ob und in welchem Umfang Bauzustandsbesichtigungen durchgeführt werden, hängt von dem Bauvorhaben ab. Bei Wohnhäusern wird im Regelfall mindestens eine Bauzustandsbesichtigung („Abnahme“) stattfinden. Für die Bauzustandsbesichtigung müssen wir eine Gebühr erheben, die sich nach dem Zeitaufwand richtet. 

Zum Schluss noch eine Bitte: 

Lesen Sie sich auf jeden Fall Ihre Baugenehmigung sorgfältig durch und beachten Sie unbedingt sämtliche Auflagen und Grüneintragungen. Sie tun damit sich und uns einen Gefallen! 

Alles Nähere finden Sie in den §§ 64,65,73 und 74 der Hessischen Bauordnung.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter www.wirtschaft.hessen.de nachlesen. Dort können Sie auch alle Formulare herunterladen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst „Bauen und Wohnen“. Viele weitere nützlich Tipps rund ums Bauen enthält auch die Broschüre „Planen und Bauen im Landkreis Fulda“, die für Sie zum kostenlosen Mitnehmen bereit liegt.

Kontakt: 

Landkreis Fulda
- Bauen und Wohnen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda 

Tel.:       (06 61) 60 06-2 55
Fax:       (06 61) 60 06-3 66
E-Mail:   bauaufsicht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:            

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr.           von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.

 

Bei Bauvorhaben in der Stadt Hünfeld und den Gemeinden Burghaun, Eiterfeld, Nüsttal und Rasdorf können Sie sich auch direkt an unsere Außenstelle in Hünfeld wenden.  

Tel.:      (0 66 52) 181-38
Fax:      (0 66 52) 181-68 

Öffnungszeiten:           

Di. von 8.00 – 15.30 Uhr
Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung