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Betriebsprämie


Ab dem 1. Januar 2005 gilt die sogenannte Betriebsprämienregelung. In ihr werden alle Direktzahlungen zusammengefasst, die von der Produktion entkoppelt wurden. Dazu gehören alle Tierprämien und ein großer Teil der Flächenprämien. 

Die einheitliche Betriebsprämie, die einem Betrieb zusteht, wurde über den sogenannten Referenzbetrag ermittelt. Dieser wurde von der jeweils zuständigen Landesbehörde festgesetzt und setzt sich zusammen aus einem betriebsindividuellen Betrag und einem flächenbezogenen Betrag. Auf dieser Basis wurden dann sogenannte Zahlungsansprüche gebildet und den jeweiligen Betriebsinhabern zugewiesen. Daraus ergibt sich die Höhe der Zahlungen, die der Betriebsinhaber in künftigen Jahren erhalten kann.
Die Zahlungsansprüche müssen durch den jährlichen Agrarantrag aktiviert werden. Die Antragsformulare erhalten Sie beim Fachdienst Landwirtschaft.

Langfristig soll das Kombinationsmodell in ein reines Regionalmodell überführt werden.
Dazu werden die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche schrittweise zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen umgewandelt. Dieser Übergang erfolgt in der sogenannten Angleichungsphase (oder Gleitflug) zwischen den Jahren 2010 und 2013. Dazu wird für jede Region im Jahr 2009 ein regionaler Zielwert errechnet. Am Ende der Angleichungsphase im Jahr 2013 haben alle Zahlungsansprüche in einer Region einen einheitlichen Wert je Hektar. Damit ist dann der Übergang vom Kombinations- zum Regionalmodell abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Kontakt:

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 21
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


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