Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Cross Compliance


Die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist seit dem 1. Januar 2005 an die nachweisliche Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Cross Compliance).
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird jährlich im Rahmen von systematischen und anlassbezogenen Kontrollen bei mindestens einem Prozent der antragstellenden Betrieben überprüft. Anhand der Eigenkontrollcheckliste kann jeder Landwirt überprüfen, ob die Verpflichtungen im eigenen Betrieb eingehalten werden.

Weitere Informationen des HMUELV finden sie hier.


Kontakt:

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 23
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Öffnungszeiten:

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.