Direktvermarktung
1. Allgemeines
Die Förderung der Direktvermarktung wurde während der vergangenen Förderperioden unter anderem durch die Richtlinien „Produktinnovation“ und „Vermarktung von Qualitätsprodukten“ ermöglicht. Darüber hinaus konnten Vorhaben in Verbindung mit „Leader“, dem regionalen Entwicklungskonzept und der Dorferneuerung gefördert werden. Im nun gültigen Entwicklungsplan „ELER“, welcher gegenwärtig der Kommission in Brüssel zur Genehmigung vorliegt, werden diese Maßnahmen, soweit Investitionen in die Tierhaltung damit verbunden sind, im Rahmen des „Einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsprogramms (AFP)“ oder im Rahmen der zu erarbeitenden „Regionalen Entwicklungskonzepte“ gefördert werden können. Näheres finden Sie hier.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann durch die Landkreisverwaltung das Programm „Produktinnovation“ nicht in Anspruch genommen werden.
Betriebe, die sich der Qualitätsmarke „Gutes aus Hessen“ anschließen wollen, erhalten hier weitere Infos. Die Qualitätsmarke „Gutes aus Hessen“ bietet sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben und Verarbeitungsbetrieben die Nutzung der geschützten Qualitätszeichen an.
Der Landkreis Fulda ist mit den vier anderen Rhön-Landkreisen Träger der „Dachmarke Rhön“. Die Dachmarke Rhön steht den Betrieben in den fünf Landkreisen zur Nutzung zur Verfügung und bietet, ähnlich wie „Gutes aus Hessen“ ein zweistufiges Qualitätssiegel an. Infos zur Dachmarke Rhön hier.
2. Direktvermarkter Rhön-Vogelsberg
Im Landkreis Fulda sind 30 Betriebe im Verein der Direktvermarkter Rhön-Vogelsberg zusammengeschlossen.
Mitglieder der Gemeinschaft sind sowohl traditionell als auch kontrolliert ökologisch wirtschaftende Höfe. In den Hofläden und auf Bauernmärkten werden diese hochwertigen Produkte vermarktet.
Informationen zu Betrieben und Produkten finden sich auf der Internetseite der Direktvermarkter Rhön-Vogelsberg.
3. Landmarkt
Acht Mitglieder der Direktvermarkter Rhön-Vogelsberg, sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftend, haben sich mittlerweile dem Landmarkt-Zeichen angeschlossen.
Sie verpflichten sich, ausschließlich Produkte aus direktvermarktenden Betrieben anzubieten. Die Nutzung des Zeichens Landmarkt beinhaltet, dass die Betriebe sich regelmäßig durch eine anerkannte Kontrollstelle zertifizieren lassen. Diese Betriebe verpflichten sich, nicht nur im Anbau, sondern auch im Bereich Futtermittel keine gentechnisch veränderten Produkte einzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der hessischen Landmarkt-Betriebe. Die Produkte dieser Betriebe finden sich in einigen hessischen REWE Einkaufsmärkten, unter anderem im REWE-Markt an der Alten Ziegelei in Petersberg.
4. Förderung der großflächigen Beweidung
Der Landkreis Fulda ist in Kooperation mit den vier Rhön-Landkreisen in Bayern und Thüringen Träger des Projekts "Grünlandschutz und Landschaftsentwicklung durch großflächige Beweidung im Biosphärenreservat Rhön".
Ziel des Projekts ist die Sicherung der flächendeckenden Bewirtschaftung der naturschutzfachlich hochwertigen Grünlandflächen in den höheren Lagen. Die kleinstrukturierte Landwirtschaft im Landkreis Fulda bedingt, dass hierzu zwischen den Betrieben enge Kooperationen eingegangen werden.
Gegenwärtig nehmen rund 25 Landwirte aus dem Landkreis Fulda in fünf Weide-Gemeinschaften an diesem Projekt teil.
Weiter Infos finden Sie hier.
Kontakt:
Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 46
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de







