Ehrenbrief des Landes Hessen
Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird nach der Stiftungsurkunde vom 23. Mai 1973, in der Fassung vom 23. Mai 2002, an Personen verliehen, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zwölf Jahre ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit. Hier gelangen Sie zum Antragsformular für den Ehrenbrief des Landes Hessen.
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-5 97
Fax: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: personenordnungsrecht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
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