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Einreise und Aufenthalt in Deutschland


Ab 01.01.2005 gilt in Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz. Es regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland.

Bürger aus EU-Staaten genießen kraft Gesetzes Freizügigkeit. Sie melden sich lediglich bei der Wohnortgemeinde an. Sind weitere Formalien erforderlich, werden sie von der Ausländerbehörde angeschrieben.

Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Ausgenommen sind bestimmte Staatsangehörige für einen reinen Besuchsaufenthalt bis 3 Monate.

An Aufenthaltstitel zur Ausbildung (Studium, Sprachkurse etc.), zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug, zur Wiederkehr, für einen Au-Pair Aufenthalt oder einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder als ehemalige(r) Deutsche(r) werden besondere Anforderungen gestellt.

Für einen Aufenthaltstitel ist ggf. eine Verpflichtungserklärung erforderlich.

Erstmals wurden im Ausländerrecht auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern eingeführt.

Hier gelangen Sie zu den Einreisebestimmungen.

Kontakt

Landkreis Fulda
- Ausländerwesen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-257
Fax: (06 61) 60 06-382
E-Mail: auslaenderbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de    

Öffnungszeiten:            Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

                                        Mittwoch von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                        Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Wir sind für Sie da! Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!