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Erteilung einer Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis


Durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und die gleichzeitige Neufassung des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 29.04.2009 hat sich das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

In Hessen werden diese Aufgaben von zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.

Der Landkreis Fulda wird als Genehmigungsbehörde tätig für:

  • die Stadt Kassel
  • den Landkreis Kassel
  • den Landkreis Waldeck-Frankenberg
  • den Landkreis Schwalm-Eder
  • den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • den Landkreis Werra-Meißner
  • den Landkreis Fulda
  • den Landkreis Vogelsberg
  • den Main-Kinzig-Kreis
  • den Wetteraukreis

Anträge auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis können von der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde angenommen und entsprechend  weitergeleitet werden.
 
Es ist ebenfalls möglich, den Antrag direkt bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Fulda zu stellen.

Hier das Antragsformular im pdf-Format.

Der Antrag kann auf dem Postweg mit dem Original-Gutachten  direkt an uns geschickt werden. Unsere Adresse lautet:

Landkreis Fulda
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Gerloser Weg 22
36039 Fulda

Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Unterlagen persönlich abgeben. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem Sie Ihre Unterlagen vorab per Fax (Nr. 0661–8668-75) oder per
e-Mail (zulassungsbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de) an uns  senden. Wir können dann bereits prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und bei Fragen direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. 

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter Tel.-Nr.: (0661) 8668-58 oder per e-mail: zulassungsbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Sollten Sie Ihren Antrag persönlich bei uns abgeben wollen,  bitten wir Sie, einen Termin unter der o.g. Telefonnummer zu vereinbaren.

Weitere Hinweise entnehmen Sie: