Erdwärmenutzung
Die Gewinnung von Wärme aus dem Grundwasser, aber auch aus der Erde, stellt eine Maßnahme dar, die geeignet ist, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit des Grundwassers herbeizuführen.
Es ist daher grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich.
Es gibt verschiedene Formen der Erdwärmegewinnung. Am häufigsten erfolgt die Gewinnung über folgende Systeme:
1. Erdwärmesonden
Erdwärme ist ein sogenannter bergfreier Bodenschatz. Die Aufsuchung und die Gewinnung von Erdwärme bedarf daher grundsätzlich einer bergrechtlichen Zulassung.
Über Erdwärmesonden wird dem Boden und dem Grundwasser Wärme entzogen. Wegen der Wassergefährdung des Wärmeträgermittels und durch die Bohrung entsteht außerdem eine Gefährdung für das Grundwasser. Der Betrieb einer Erdwärmepumpe stellt daher auch eine wasserrechtlich erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers dar.
Im Regelfall ist jedoch für die Gewinnung und Nutzung von Erdwärme für Ein- oder Zweifamilienhäuser eine wasserrechtliche Erlaubnis ausreichend
- für Anlagen bis zu einer Heizleistung von 30 kW, wenn
- die Gewinnung und Nutzung der Erdwärme auf einem Grundstück und
- ohne Beeinflussung eines Nachbargrundstückes (mindestens 5 m Abstand der Bohrpunkte zu den Grundstücksgrenzen) erfolgt.
Antragsformular für Erdwärmesonden
Aufgrund unterschiedlicher hydrogeologischer und wasserwirtschaftlicher Gegebenheiten unterscheidet man günstige, ungünstige und unzulässige Standorte für Erdwärmesonden.
In ungünstigen Bereichen ist als zusätzliche Beurteilungsgrundlage ein gebührenpflichtiges hydrogeologisches Gutachten notwendig, welches durch das Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) erstellt wird.
Bohrungen sind zwei Wochen vor Beginn zusätzlich dem HLUG und bei Tiefen > 100 m der Bergbehörde anzuzeigen.
Nähere Informationen, Antrags -und Anzeigeformulare sowie Kartenmaterial sind veröffentlicht im „Leitfaden für Erdwärmepumpen (Erdwärmesonden) mit einer Heizleistung bis 30 kW“ auf der Homepage des HLUG.
2. Erdwärmekollektoren
Erdwärmekollektoren gewinnen keine Erdwärme im bergrechtlichen Sinne, sondern die von der Sonne eingestrahlte Wärmeenergie.
Liegen die Anlagen im Trinkwasser-/ Heilquellenschutzgebiet oder die Kollektoren weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand, sind jedoch negative Auswirkungen auf das Grundwasser (durch die Aufgrabungen und den Wärmeentzug) zu befürchten. In diesen Fällen kann daher eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Zur Beurteilung dient das Anzeigeformular für Erdwärmekollektorenanlagen
3. Grundwasserwärmepumpe
Zur Wärmegewinnung werden ein oder mehrere Brunnen niedergebracht und eine sog. Wasser-Wasser Wärmepumpenanlage errichtet. Dabei erfolgt die Wärmegewinnung über das Grundwasser selbst. Aufgrund dieser Benutzung und der hierdurch möglichen Gefährdung für das Grundwasser sind diese Anlagen wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Antragsformular für Grundwasserwärmepumpenanlagen
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Wasser- und Bodenschutz -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 6006-423
Fax: 0661 6006-368
E-Mail: wasserbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden,
empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.