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Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins


bei

  • Umtausch in den EU-Karten-Führerschein
  • Unbrauchbarkeit des Führerscheines
  • Verlust des Führerscheines oder
  • Diebstahl des Führerscheines
  • Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • "alter" Führerschein (außer bei Verlust oder Diebstahl)
  • Verwaltungsgebühren von zur Zeit:
    24,00 EUR bei Umtausch oder Unbrauchbarkeit oder 27,30 EUR bei Verlust oder Diebstahl oder 42,60 EUR bei Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen
  • Falls die Eintragung einer Sehhilfe im Führerschein notwendig wird:
    Vorlage eines Sehtestes oder augenärztlichen Gutachtens
  • Falls die Klasse T beantragt wird:
    Bescheinigung des Ortslandwirts oder eine andere entsprechende Bestätigung im Sinne von § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Falls die Verlängerung der Kl. CE 79 oder C, CE beantragt wird:
    augenärztliches Gutachten
    ärztliches Attest gemäß Anlage 5 zur FeV
  • Diebstahlsmeldung der zuständigen Polizeidienststelle (bei Diebstahl des Führerscheines)
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verlust des Führerscheines; die zusätzliche Verwaltungsgebühr für die eidesstattliche Versicherung beträgt zur Zeit 30,70 EUR

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines kann bis zur Aushändigung des von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellten EU-Kartenführerscheines ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt werden; die zusätzliche Verwaltungsgebühr hierfür beträgt zur Zeit 7,70 EUR.