Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins
bei
- Umtausch in den EU-Karten-Führerschein
- Unbrauchbarkeit des Führerscheines
- Verlust des Führerscheines oder
- Diebstahl des Führerscheines
- Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
- "alter" Führerschein (außer bei Verlust oder Diebstahl)
- Verwaltungsgebühren von zur Zeit:
24,00 EUR bei Umtausch oder Unbrauchbarkeit oder 27,30 EUR bei Verlust oder Diebstahl oder 42,60 EUR bei Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen - Falls die Eintragung einer Sehhilfe im Führerschein notwendig wird:
Vorlage eines Sehtestes oder augenärztlichen Gutachtens - Falls die Klasse T beantragt wird:
Bescheinigung des Ortslandwirts oder eine andere entsprechende Bestätigung im Sinne von § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Falls die Verlängerung der Kl. CE 79 oder C, CE beantragt wird:
augenärztliches Gutachten
ärztliches Attest gemäß Anlage 5 zur FeV - Diebstahlsmeldung der zuständigen Polizeidienststelle (bei Diebstahl des Führerscheines)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verlust des Führerscheines; die zusätzliche Verwaltungsgebühr für die eidesstattliche Versicherung beträgt zur Zeit 30,70 EUR
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines kann bis zur Aushändigung des von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellten EU-Kartenführerscheines ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt werden; die zusätzliche Verwaltungsgebühr hierfür beträgt zur Zeit 7,70 EUR.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter der Tel.-Nr. 0661/8668-27 / -62 / -23






