Wohnungsbauförderprogramme
Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum:
Änderung: Ab dem 01.01.2012 wird der Höchstbetrag des Hessen-Darlehens bzw. Hessenbaudarlehens auf 80.000 Euro je Fall begrenzt!
- Neubau:
Merkblatt Neubau
- Erwerb vorhandenen Wohnraums:
Merkblatt Wohneigentum/Bestandserwerb
Immobiliencheckliste
- Neubau und Erwerb:
FÖRDERANTRAG
Antrag auf vorläufige Förderzusage für ein Hessen-Baudarlehen
Leitfaden Antragstellung
- Förderung des Mietwohnungsbaus in Hessen
Merkblatt Förderung von Mietwohnungen/Neubau
- Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen
Merkblatt Förderung von Mietwohnungen/Modernisierung und Energieeffizienz
Informationen Barrierefreies Bauen
KfW-Programme:
BAFA Programme
Steuerliche Vergünstigungen
Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.







