Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Wohnungsbauförderprogramme


Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum:

Änderung: Ab dem 01.01.2012 wird der Höchstbetrag des Hessen-Darlehens bzw. Hessenbaudarlehens auf 80.000 Euro je Fall begrenzt!

Informationen Barrierefreies Bauen 

Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld

 

KfW-Programme:

 

BAFA Programme

 

Steuerliche Vergünstigungen
Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.