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Freistellungsverfahren


Wohngebäude, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Oberkante Rohfußboden des obersten vorhandenen oder möglichen Aufenthaltsraumes nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche), zugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn 

  • sie im Geltungsbereich eines qualifizierten oder Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes liegen,
  • sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuches bedürfen,
  • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist,
  • sie keiner Abweichung nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften bedürfendie Gemeinde nicht innerhalb eines Monats, nachdem die erforderlichen Bauvorlagen bei ihr eingegangen sind, der Bauherrschaft schriftlich erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung bei der Bauaufsicht beantragt. 

Erforderliche Bauvorlagen: 

Die Bauherrschaft hat die erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen und zeitgleich eine Zweitausfertigung der Bauaufsicht zuzuleiten. Dabei sollte eine Zustellungsform gewählt werden, aus der der Zeitpunkt des Zugangs der Unterlagen ersichtlich ist. 

Erforderlich sind die Bauvorlagen, die der Gemeinde die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens ermöglichen. Sie finden sich im Bauvorlagenerlass. Stimmen Sie im Zweifelsfall die einzureichenden Bauvorlagen mit Ihrer Gemeinde ab.  

Die Bauvorlagen müssen auf jeden Fall von einer/m bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/in angefertigt werden. Wer für welches Bauvorhaben vorlageberechtigt ist, erfahren Sie in § 49 der Hess. Bauordnung. Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter www.wirtschaft.hessen.de nachlesen. Hier können Sie auch die notwendigen Formulare herunterladen. 

Was prüft die Bauaufsichtsbehörde/die Gemeinde bei genehmigungsfrei gestellten Vorhaben? 

Die Genehmigungsfreistellung zielt vorrangig auf ein genehmigungsfreies Bauen ab, d. h. es findet keine bauaufsichtliche Prüfung und Genehmigung statt. Das Bauvorhaben liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Bauherrschaft, die für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt allein zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit. Sie hat ein Prüfrecht, aber keine Prüfpflicht. 

Hinweis:  

Sie haben derzeit aber auch noch die Möglichkeit, ausdrücklich die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Bauantrag stellen und das Erklärungsblatt ausfüllen. 

Sind Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich, ist die Bauherrschaft selbst verantwortlich, diese einzuholen. 

Was ist, wenn die Gemeinde von ihrem Erklärungsrecht Gebrauch macht? 

Die Erklärung der Gemeinde, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, führt zur Baugenehmigungspflicht des Bauvorhabens. Die Bauherrschaft hat keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde von ihrem Erklärungsrecht keinen Gebrauch macht. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst „Bauen und Wohnen“. Viele weitere nützlich Tipps rund ums Bauen enthält auch die Broschüre „Planen und Bauen im Landkreis Fulda“, die bei der Kreisbauverwaltung für Sie zum kostenlosen Mitnehmen bereit liegt.

Kontakt: 

Landkreis Fulda
- Bauen und Wohnen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda 

Tel.:      (06 61) 60 06-2 55
Fax:      (06 61) 60 06-3 66
E-Mail:  bauaufsicht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:            

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr.           von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.

 

Bei Bauvorhaben in der Stadt Hünfeld und den Gemeinden Burghaun, Eiterfeld, Nüsttal und Rasdorf können Sie sich auch direkt an unsere Außenstelle in Hünfeld melden.  

Tel.:      (06 652) 181-38
Fax:      (06 652) 181-68 

Öffnungszeiten:           

Di. von 8.00 – 15.30 Uhr
Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr
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