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Frühförderung


Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes (Familie, Kindergruppe, Kindertagesstätte). 

Frühförderung hat das Ziel, bei Behinderungen und anderen Entwicklungsgefährdungen im Zusammenwirken mit den Eltern die Hilfen anzubieten, die im notwendigem Umfang am ehesten dazu beitragen, dass die Kinder sich möglichst gut entwickeln, ihre Kompetenzen entfalten und sich in ihrer Lebenswelt orientieren und integrieren können. 

Als familien- und wohnortnahes Angebot richtet sich die Frühförderung nach den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen des Kindes und den Bedürfnissen seiner Familie. 

Der Landkreis Fulda finanziert sowohl die Maßnahmen, die im Rahmen der pädagogischen Frühförderung von der St. Antoniusheim gGmbH in Fulda erbracht werden als auch die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder in der Johann-Peter-Schäfer-Schule – Schule für Blinde und Sehbehinderte, Friedberg und in der Hermann-Schafft-Schule  – Schule für Hörgeschädigte, Homberg.

Rechtliche Grundlagen
  • SGB XII
  • SGB IX
  • Frühförderungsverordnung (FrühV)
  • Vereinbarungen

 
Kontakt 

Landkreis Fulda
Soziale Leistungen
Behindertenhilfe
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-0
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: Behindertenhilfe-Team@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de

 

Öffnungszeiten:             Mo., Mi. Fr.    von 8.30 – 12.30 Uhr
                                           Di., Do.         von 8.30 – 15.30 Uhr

 

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