Führerschein
Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.
Wir unterscheiden zwischen Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17) Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, Neuerteilung nach Entzug, Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zur Entziehung der Fahrberechtigung.
Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, erledigt das selbstverständlich auch die Fahrerlaubnisbehörde bei der Kreisverwaltung Fulda. Dies gilt ebenso bei Unbrauchbarkeit oder Umtausch in einen EU-Führerschein sowie Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
Haben Sie Fragen zum Thema „Fahrerlaubnis“, dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst „Straßenverkehr“, der sich in der Außenstelle der Kreisverwaltung in Fulda befindet. In der Außenstelle Hünfeld (siehe Kontakt) können auch Fahrerlaubnisanträge abgegeben und neue Führerscheine abgeholt werden; eine Bearbeitung erfolgt hier nicht.
Telefonische Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde in der Außenstelle Gerloser Weg in Fulda (siehe Kontakt).
Zu nachfolgenden Themen rund um den Führerschein erhalten Sie hier weitere Informationen:
Soweit Gebührenbeträge in den Informationen genannt sind, betreffen diese den Stand 07/2007.
- Begleitetes Fahren ab 17 (Formulare)
- Ausstellung eines Ersatz-Führerscheines bei
- Umtausch in den EU-Karten-Führerschein
- bei Unbrauchbarkeit des Führerscheines
- bei Verlust des Führerscheines oder
- bei Diebstahl des Führerscheines
- Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen
- Umschreibung einer Sonder-Fahrerlaubnis
(Bundespolizei, Bundeswehr, Polizei) - Umschreibung eines Führerscheines aus
- einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- einem sonstigen Staat
- Personenbeförderungsschein (Taxi, Mietwagen)
- erstmalige Erteilung
- Verlängerung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- Ausnahme vom Prüfort
Kontakt:
Außenstelle Fulda
Landkreis Fulda
- Straßenverkehr -
Gerloser Weg 22
36039 Fulda
Tel.: (06 61) 86 68-0 /-20 bis -30 und -62
Fax: (06 61) 86 68-76
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag,
Mittwoch, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 15.30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Außenstelle Hünfeld
Landkreis Fulda
- Straßenverkehr -
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Tel.: (0 66 52) 1 81-17
Fax: (0 66 52) 1 81-18
E-Mail: zulassung-huenfeld@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. von 7.45 – 12.00 Uhr
Di. von 7.45 - 12.00 Uhr und
von 12.00 Uhr - 18.00 Uhr (für Privatkundenverkehr)
oder nach Terminvereinbarung






