Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Im August 2008 wurde im Staatsanzeiger Nr. 35 die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz veröffentlicht.
Diese Richtlinie dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ersetzt die beiden bisher getrennten Richtlinien zur Förderung der Gewässerrenaturierung bzw. des kommunalen örtlichen Hochwasserschutzes.
Der kommunale Hochwasserschutz wurde zuletzt jährlich mit rd. 10 Mio. EUR aus Landesmitteln bezuschusst. Aus dem Landesprogramm zur naturnahen Gewässerentwicklung wurden zuletzt noch rd. 2 Mio EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe zur Verfügung gestellt. Wegen Finanzierungsunsicherheiten der Mittel aus der Abwasserabgabe und aus Gründen der Richtlinienvereinfachung wurden diese beiden Richtlinien nun zusammengefasst und es wird für beide Förderbereiche eine Komplettfinanzierung aus dem kommunalen Finanzausgleich angestrebt.
Für den noch nicht beschlossenen Haushalt 2009 wurde ein Gesamtbedarf in Höhe von 16 Mio. EUR (davon 6 Mio EUR Verpflichtungsermächtigungen) angemeldet.
Einige stichwortartige Auszüge der Richtlinie:
Förderungsgegenstand
- dynamische Gewässerentwicklung
- Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern gemäß Anlage 3 zur RL
- Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern bei besonderem ökologischem Interesse
- innovative Projekte zur Zielerreichung WRRL
- Ablösung von Wasserrechten zur Gewässerrenaturierung
- innerörtlicher Gewässerausbau zum Hochwasserschutz u. naturnahen Gewässerausbau
- Neubau und Erweiterung von Leit- u. Schutzdeichen u. Hochwasserschutzmauern
- Hochwasserrückhaltebecken
- Aktivierung potenzieller Hochwasserrückhalteräume
- Verbesserung des Hochwassermanagements (z.B.Erarbeitung von Plänen und Karten)
- Beseitigung von Hochwasserschäden an bestimmten Gewässern II.Ordnung
Zuwendungshöhe
- 65 - 85 % der förderfähigen Kosten (je nach finanzieller Leistungsfähigkeit)
- Verminderung um bis zu 30 % wenn Ziele nicht voll erreichbar/ andere wirtsch.Vorteile
- für Neubau u. Erweiterung von Leit- u-Schutzdeichen 20 - 40 %
- für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufgrund Hochwasserschutz 30 %
- Festsetzung von Kostenrichtwerten/Förderobergrenzen möglich (z.B für Grunderwerb max. 10,00 EUR/m2)
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden (incl. Weiterleitungsmöglichkeit der Zuwendung an Dritte)
- Wasser- und Bodenverbände
- Kommunale Zweckverbände
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
Finanzierungsgrundsätze/ -voraussetzungen
- erhebliches Landesinteresse und keine andere Finanzierung möglich (§23 LHO)
- Beginn erst nach Bewilligung, außer bei Beseitigung von Hochwasserschäden
- wasserrechtlich erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen
- Eigenanteil kann dem Ökokonto gutgeschrieben werden
- Mindestkosten 5.000 EUR
Antrags- u. Bewilligungsverfahren
- formlose Anzeige der Maßnahme durch Träger bei Unterer/Oberer Wasserbehörde (RP)
- Untere Wasserbehörden melden Maßnahmen den RPen bis 01.09.
- RPen legen Maßnahmelisten dem Umweltministerium zum 01.10. vor
- Umweltministerium erstellt nach Erörterung mit RPen Finanzierungsprogramm
- RPen veranlassen Antragstellung (3-fach an IBH)
- zuständige Wasserbehörde prüft Antrag und gibt Stellungnahme ab
- IBH erstellt Entscheidungsvorlage für Umweltministerium
- IBH erteilt Bescheide nach Vorgabe des Umweltministeriums und zahlt Mittel aus
- zuständige Wasserbehörde überwacht Mittelverwendung und prüft Verwendungsnachweis
Downloads:
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Wasser- und Bodenschutz -
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36037 Fulda
Tel.: 0661 6006-239
Fax: 0661 6006-368
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