Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Grundstücksverkehr


Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) enthält Vorschriften, unter welchen Vorraussetzungen die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks der Genehmigung bedarf.
Danach bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde.

Sollte eine Genehmigung nicht erforderlich sein, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt.


Kontakt:

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 25
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Öffnungszeiten:

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.