Grundstücksverkehr
Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) enthält Vorschriften, unter welchen Vorraussetzungen die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks der Genehmigung bedarf.
Danach bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde.
Sollte eine Genehmigung nicht erforderlich sein, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt.
Kontakt:
Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 25
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de