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Halterauskünfte


Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt (Beispiel: nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegner in Erfahrung bringen).

Wenn Sie um Auskunft auf postalischem Wege nachfragen, legen Sie dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister bitte folgende Unterlagen bei:

  • Gebühr: 5,10 EUR z. Zt. in Form eines Verrechnungsschecks. Anderenfalls wird die Auskunft per Nachnahme erhoben. Hierbei fallen noch zusätzliche Nachnahmegebühren an.
  • einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag

Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet!