Prüfpflicht für Heizöllageranlagen
Zum Schutz der Gewässer sind die Wasserbehörden nach § 53 Hessisches Wassergesetz (HWG) verpflichtet, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dazu gehören auch Heizölverbraucheranlagen, zu überwachen um Gewässerschäden vorzubeugen.
Dass dies notwendig ist, zeigen beispielsweise Erhebungen aus dem Jahre 2001 wonach bei 14 % der erstmals geprüften Heizölverbraucheranlagen erhebliche Mängel festgestellt wurden.
Auch aus diesem Grund ist zum 14.02.2004 die Hessische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen über Fachbetriebe (VAwS) neu gefasst worden.
Danach haben nunmehr auch die Betreiber von oberirdischen Heizölverbraucheranlagen (dazu zählen auch Kellertanks),
- die vor dem 01.10.1993 errichtet wurden,
- ein Lagervolumen zwischen 1.000 und 10.000 Litern umfassen,
auch wenn sie außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegen,
die Verpflichtung, diese Anlagen bis zum 31.12.2007 (ursprünglich bis zum 13.02.2006) durch einen Sachverständigen einmalig überprüfen zu lassen.
Bisher waren diese Anlagen nicht prüfpflichtig.
Anlagen, die ab dem 01.10.1993 errichtet wurden, waren jedoch auch schon seit diesem Zeitpunkt mindestens einmalig zu prüfen.
Eine schriftliche Aufforderung an die Betreiber erfolgt in aller Regel zunächst nicht, sodass diese sich zur Vermeidung eines eventuellen Ordnungswidrigkeitsverfahrens, am besten nach Einreichung des Anzeigeformulares bei der Unteren Wasserbehörde, selbstständig bei einer sachverständigen Stelle zur Prüfung anmelden müssen.
Der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, teilt in einer Presseerklärung ergänzend mit:
„Viele alte Heizöltanks in Hessen sind noch nie durch anerkannte Sachverständige geprüft worden. Die Wasserbehörden haben festgestellt, dass diese Heizöltanks vielfach Mängel aufweisen. Die Prüfung dient dem vorsorgenden Gewässer- und Bodenschutz und ist eine Sicherheit für die Bürger. Wenn ein alter Öltank undicht wird und das Öl ins Erdreich sickert, ist das sehr teuer! Mit der einmaligen Prüfpflicht für ältere Heizöltanks sollen diese Mängel festgestellt und anschließend behoben werden; an den technischen Anforderungen ändert sich aber nichts. Ein Öltank ohne die notwendige Sachverständigenprüfung ist wie ein Kraftfahrzeug ohne gültige Plakette!“
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Heizöltanks sowie eine Liste der in Hessen zugelassenen sachverständigen Stellen gemäß § 22 VAwS.
- Anzeigenvordruck
- Sachverständige Stellen
- Merkblatt zum Heizöltank
- Fachbetriebsbescheinigung
- Informationsheft "Der sichere Heizöltank"
- Informationsblatt "Sicherung von Heizöltanks gegen Hochwasser" I
- Informationsblatt "Sicherung von Heizöltanks gegen Hochwasser" II
- Häufig gestellte Fragen
- Hessische Anlagenverordnung VAwS (9. Novelle vom 24.10.2011)
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Wasser- und Bodenschutz -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 6006-237 und -304
Fax: 0661 6006-368
E-Mail: wasserbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
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Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
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