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Hilfen für Asylbewerber


Asylbewerber können im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) folgende Leistungen beanspruchen:

  • Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung nach § 3 AsylbLG,
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG,
  • Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen nach  § 6 AsylbLG.

Leistungsberechtigt sind Personen, die zum Beispiel im Besitz einer der folgenden Aufenthaltsbescheinigungen sind:

  • Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz,
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1 oder  Abs. 5 Aufenthaltsgesetz,
  • Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz

Neben der leistungsrechtlichen Betreuung der ausländischen Flüchtlinge durch die Mitarbeiter/innen des Zuwanderungsamtes stehen auch Sozialbetreuer für eine individuelle Beratung zur Verfügung.


Kontakt

Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Team Zuwanderung
Wörthstraße 15
36037 Fulda 

Tel.: (06 61) 60 06-4 16
Fax: (06 61) 60 06-3 82
E-Mail: Asylbetreuung@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de

Öffnungszeiten:             Dienstag                        von 8.30 – 15.30 Uhr
                                      Donnerstag                    von 8.30 – 15.30 Uhr
                                      und nach Vereinbarung

 

Die folgenden Einrichtungen bieten ebenfalls Unterstützung bei der Integration und Betreuung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an: