Hilfen für Asylbewerber
Asylbewerber können im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) folgende Leistungen beanspruchen:
- Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung nach § 3 AsylbLG,
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG,
- Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen nach § 6 AsylbLG.
Leistungsberechtigt sind Personen, die zum Beispiel im Besitz einer der folgenden Aufenthaltsbescheinigungen sind:
- Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz,
- Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Aufenthaltsgesetz,
- Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz
Neben der leistungsrechtlichen Betreuung der ausländischen Flüchtlinge durch die Mitarbeiter/innen des Zuwanderungsamtes stehen auch Sozialbetreuer für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Kontakt
Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Team Zuwanderung
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-4 16
Fax: (06 61) 60 06-3 82
E-Mail: Asylbetreuung@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de
Öffnungszeiten: Dienstag von 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die folgenden Einrichtungen bieten ebenfalls Unterstützung bei der Integration und Betreuung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an:
- Caritasverband für Stadt und Landkreis Fulda
- Diakonisches Werk Fulda
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
- Inlingua Sprachschule
- Kreidekreis Fulda e.V.
- Seminar für Berufliche Bildung
- Volkshochschule des Landkreises Fulda
- Regionalkoordinator Integration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Beratungsangebote für Frauen und Familien mit Migrationshintergrund





