Hilfen für Spätaussiedler
Hilfe und Unterstützung in Form einer allgemeinen Erstberatung und der Unterbringung neu zugewiesener Spätaussiedler in die Übergangswohnheime des Landkreises Fulda wird vom Zuwanderungsamt erbracht.
Ist die Registrierung als Spätaussiedler vor dem 01.01.2005 erfolgt, können für Spätaussiedler auch folgende Leistungen erbracht werden:
- Ausstellung einer Zweitschrift von Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Änderung von Spätaussiedlerbescheinigungen (z.B. Umstufung des Spätaussiedlerstatus, Namensänderungen)
Erfolgte die Registrierung als Spätaussiedler nach dem 01.01.2005 ist in diesen Fällen das Bundesverwaltungsamt Ansprechpartner.
Anträge nach § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe, das sog. Kommandanturgeld, nimmt das Zuwanderungsamt entgegen und leitet diese an die zuständige Stelle weiter.
Bei Bedürftigkeit können Spätaussiedler je nach Alter und Erwerbsfähigkeit Grundsicherungsleistungen in Form von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung beziehen.
Kontakt
Landkreis Fulda
Arbeit und Soziales -
Team Zuwanderung
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-4 18
Fax: (06 61) 60 06-3 82
E-Mail: Asylbetreuung@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de
Öffnungszeiten: Dienstag von 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung





