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Hinweise


Vor der Anmeldung für eine Ferienfreizeit oder Veranstaltung bitten wir, die folgenden Hinweise zu beachten!

Alter der Teilnehmer/innen

Die Teilnehmer/innen müssen bei Beginn der Ferienfreizeit bzw. Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Teilnehmer/innen, die während der Freizeit/Veranstaltung das Mindestalter erreichen, können ebenfalls  teilnehmen. Ausnahmen von dieser Regel können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gemacht werden.

Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr für unsere Freizeiten sind, falls nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten: Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Vollverpflegung, Betreuung durch geschulte Teamer/innen bzw. Seminarleiter/innen, Werk- und Bastelmaterial, eine Ausflugsfahrt sowie die Kosten für eine Unfallversicherung.
Zusätzliche Leistungen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen aufgeführt.
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Bankeinzug. Anmeldungen können daher nur bei unterschriebener Einzugsermächtigung (auf dem Anmeldevordruck) berücksichtigt werden. Bei Platzzuweisung für eine Ferienfreizeit wird die Teilnahmegebühr ab 6 Wochen vor Beginn der Freizeit durch den Landkreis Fulda eingezogen. Bei Veranstaltungen des Jugendbildungswerkes wird die Teilnahmegebühr einige Tage vor Beginn eingezogen.

Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Folgende Ermäßigungen können ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von 15,00 € - unabhängig von der Dauer der Veranstaltung - gewährt werden:

  • Empfänger/innen von Leistungen durch das Amt für Arbeit und Soziales (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ) erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr. Die Beantragung eines Bildungsgutscheines beim Amt für Arbeit und Soziales ist vorrangig.
  • Einkommensschwachen Familien kann ein Nachlass gewährt werden, der aufgrund des Einkommens berechnet wird.
  • Familien mit mindestens drei Kindern, die Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten bei Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als acht Wochen) eine Ermäßigung in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr.
  • Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa), die selbst an einer Maßnahme teilnehmen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr.

Alle Ermäßigungen zusammen schließen sich aus.

Abmeldung

Die Abmeldung von Teilnehmerinnen/Teilnehmern muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Bei der Abmeldung von einer Ferienfreizeit oder einem Bildungsurlaub, für die/den eine schriftliche und somit verbindliche Anmeldung vorliegt, wird ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr erhoben, wenn die Abmeldung 8 Wochen vor Beginn oder in einem kürzeren Zeitraum erfolgt. Erfolgt die Abmeldung ab 1 Woche vor Beginn der Freizeit/des Bildungsurlaubs oder in einem kürzeren Zeitraum und bei Nichterscheinen zur Abfahrt, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Abmeldung von weiteren Veranstaltungen (Wochenendveranstaltungen, Tagesfahrten ...) muss mindestens 14 Tage vor Beginn erfolgen. Bei später eingehenden Abmeldungen oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr voll zu zahlen.
In begründeten Ausnahmefällen kann von Ausfallgebühren abgesehen werden.

Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung

Muss eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Freizeit/Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die Teilnehmer/innen bzw. Sorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson die Teilnehmerin/den Teilnehmer dabei begleiten, so sind auch die Kosten für die Begleitperson in voller Höhe zu tragen. Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Freizeit/Veranstaltung kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.

Schadensfälle

Für Schäden, die die Teilnehmer/innen während der Freizeit/Veranstaltung verursachen, haften die Teilnehmer/innen bzw. die Eltern.

Fotos

Wir weisen darauf hin, dass Fotos der Freizeiten/Veranstaltungen evtl. für Veröffentlichungen (z. B. Programmheft, Homepage, etc.) des Landkreises Fulda / Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt verwendet werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.

Hier könnt ihr das Anmeldeformular ausdrucken
und ausgefüllt an uns zurück faxen oder mit der Post schicken:
Fax-Nummer:
0661 6006-412
Postanschrift:
Landkreis Fulda
Kinder- und Jugendförderung
Wörthstraße 15
36037 Fulda