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Integrationshilfen


Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten

Im Rahmen von Eingliederungshilfe von Kindern mit Behinderung in die Gesellschaft ist es die Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers, den Besuch einer wohnortnahen Kindertagesstätte durch eine Integrationsmaßnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern. Alle Kinder sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert sowie Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden.

Voraussetzung beim Kind mit Behinderung für einen Integrationsplatz: 

Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis Schuleintritt, die eine drohende oder nachgewiesene Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen, zählen zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis.

Notwendige zusätzliche pflegerische und medizinisch-therapeutische Hilfen fallen in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung. 

Da die Integration in der Regel in einer Tageseinrichtung im unmittelbaren Wohnumfeld des Kindes mit Behinderung vollzogen wird, entstehen keine gesondert berechenbare Beförderungskosten.

Benötigte Unterlagen

  • Formeller Antrag der/des Erziehungsberechtigten auf einen Integrationsplatz in einer Tageseinrichtung
  • Formeller Antrag des Kindertagesstättenträgers
  • Ärztliche Befunde

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 53 bis 56 SGB XII
  • Rahmenvereinbarung Integrationsplatz

Kontakt

Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Team Behindertenhilfe
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-4 96 oder 4 15
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: amt-fuer-arbeit-und-soziales@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:             Mo., Mi. Fr.     von 8.30 – 12.30 Uhr
                                           Di., Do.           von 8.30 – 15.30 Uhr

 

Integration von Kindern mit Behinderung in Schulen

Eine Maßnahme der Eingliederungshilfe ist die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung.

Diese umfasst Maßnahmen zugunsten von Kindern mit Behinderung, wenn sie geeignet sind, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sonderschulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass dem Kind ein Integrationshelfer/eine Integrationshelferin für den Schulbesuch zur Seite gestellt wird.

Lassen Grad und Schwere einer Behinderung ein Erreichen der Schule mittels zur Verfügung stehender Schulbusse nicht zu, kann abweichend von den durch die Schulverwaltung organisierten Fahrtmöglichkeiten eine auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmten Beförderung finanziert werden. Bei Integrationsmaßnahmen sind alle Möglichkeiten einer kostengünstigen Beförderung zu nutzen.

Für eine Antragstellung bei der Integration an Schulen werden folgende Unterlagen benötigt:

Integrationshelfer/Integrationshelferin

  • Formloser Antrag durch die Erziehungsberechtigten
  • Bestätigung der Schule über Notwendigkeit der Betreuung mit Definition der Verrichtungen sowie in welchem Umfang Hilfen benötigt werden
  • Stellungnahme der Schule, aus welchen Gründen die benötigten Hilfen nicht durch die Schule sichergestellt werden können
  • Beschulungsbeschluss des Staatlichen Schulamtes
  • Stundenplan
  • Ärztliche Befunde

Bei Beförderungsmaßnahmen

  • Formloser Antrag durch die Erziehungsberechtigten
  • Kurze Erläuterung, aus welchen Gründen die Nutzung der zur Verfügung stehenden Busse nicht möglich ist

Kontakt 

Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Team Behindertenhilfe
Wörthstr. 15
36037 Fulda 

Tel.: (06 61) 60 06-0
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: Amt-fuer-Arbeit-und-Soziales@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de

Öffnungszeiten:             Mo., Mi. Fr.      von 8.30 – 12.30 Uhr
                                           Di., Do.            von 8.30 – 15.30 Uhr