Internationaler Fahrzeugschein
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb von Europa fahren wollen.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein gilt nur außerhalb von Deutschland.
Für den Internationalen Fahrzeugschein benötigen Sie:
- den deutschen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")







