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Internationaler Fahrzeugschein


Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb von Europa fahren wollen.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein gilt nur außerhalb von Deutschland.

Für den Internationalen Fahrzeugschein benötigen Sie:

  • den deutschen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")