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Internationaler Führerschein


Der internationale Führerschein wird nur für Reisen in bestimmte Länder benötigt. Dieser Führerschein hat keine Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland. Die Ausstellung erfolgt mit einer Gültigkeit von drei Jahren.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Bundespersonalausweis / Reisepass
  • 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • nationaler Führerschein in Form des neuen EU-Kartenführerscheins
  • Verwaltungsgebühr von zur Zeit 13,00 EUR

Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden sein, so kann der internationale Führerschein erst ausgestellt werden, wenn der bisherige Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wurde (siehe hierzu: Ausstellung eines Ersatzführerscheins).

Bei Vorlage der vorstehenden Unterlagen innerhalb der Sprechzeiten wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und ausgehändigt.