Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Jagdkurse im Landkreis Fulda


Nach § 15 des Bundesjagdgesetzes ist die erste Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig zu machen, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Gesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland, eineJägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. Der Bewerber muss in der Prüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Fausfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachweisen.

In Hessen ist die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig zu machen. Im Landkreis Fulda bieten die beiden Jagdvereine

solche Jungjägerkurse an. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf den Internetseiten dieser beiden Jagdvereine.

Zu Beginn der Lehrgänge erhalten Sie von den Ausbildern auch Informationen darüber, wann die Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung an die untere Jagdbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda zu richten sind, welche Gebühr zu entrichten ist und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.