Schrift vergrößernSchrift verkleinernSchriftgröße zurücksetzen

Jagd


Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.  Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

Die untere Jagdbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda ist zuständig für den gesamten Landkreis Fulda einschließlich der Stadt Fulda.

Sie gibt  u.a. Auskunft über

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-5 92
Fax.: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: jagd-waffen-fischerei@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:          Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr 
                                      sowie nach Vereinbarung

Sie finden die untere Jagdbehörde in Zimmer 111 (Altbau).

Wir sind für Sie da! Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!