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Jagdschein


Erstmalige Erteilung eines Jagdscheins

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag (auch erhältlich bei der unteren Jagdbehörde) mit möglicher Vollmacht,
  • Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung,
  • Bestätigung über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • Lichtbild und
  • Bundespersonalausweis/Reisepass

Wenn Sie die Jägerprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, verzögert sich die Ausstellung des ersten Jagdscheins wegen der nachzuholenden Zuverlässigkeitsprüfung im Regelfall um zirka drei bis vier Wochen. Wir empfehlen deshalb in diesen Fällen, sich spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin (das entspricht der Frist für die Abgabe des Antrags auf Zulassung zur Jägerprüfung) mit uns in Verbindung zu setzen. So können Wartezeiten vermieden werden.

Verlängerung eines Jagdscheins

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag (auch erhältlich bei der unteren Jagdbehörde) mit möglicher Vollmacht,
  • Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • letzten Jagdschein und
  • wenn eine Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist, ein neues Lichtbild

Gebühren (einschließlich der Jagdabgabe in gleicher Höhe)

Jahresjagdschein                                               80,-- Euro
Dreijahresjagdschein                                       190,-- Euro
Jugendjagdschein (mind. 16 Jahre)                   36,-- Euro
Tagesjagdschein (für 14 Tage)                          30,-- Euro
Ersatzjagdschein bei Verlust usw.                     18,-- Euro

Ermäßigung    

Für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdienstes, die die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen (Jagdberater und Sachkundige) sowie für bestätigte Jagdaufseher ermäßigt sich die Gebühr um 50 Prozent.      

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-5 92
Fax: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: jagd-waffen-fischerei@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:          Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr 
                                      sowie nach Vereinbarung

Sie finden die untere Jagdbehörde in Zimmer 111 (Altbau).

Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!