Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Kennzeichen-/Zulassungsarten


Euro-Kennzeichen ("normale" Zulassung)

Seit dem 1. November 2000 wird nur noch das Euro-Kennzeichen zugeteilt. Es enthält auf der linken Seite ein blaues Feld, auf welchem das Euro-Symbol und darunter der Nationalitätsbuchstabe "D" für Deutschland erkennbar ist. Dadurch wird das ovale "D"-Schild nicht mehr benötigt. Das Euro-Kennzeichen hat gegenüber den alten Kennzeichen eine fälschungserschwerende Schrift. Jedes Zeichen ist so individuell gestaltet, dass man z. B. aus einer "3" durch Schließen der Bögen nicht mehr eine "8" machen kann.

Seit dem 01.03.2007 werden nur noch Euro-Kennzeichen abgestempelt. Liegen bei Wiederzulassung noch alte Kennzeichen vor, müssen diese durch Euro-Kennzeichen ersetzt werden.

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden sollen, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Zur Kontrolle ist die Zulassungsdauer rechts neben der Erkennungsnummer eingeprägt: die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die Ziffer unter dem Strich den Monat der Beendigung des erlaubten Betriebszeitraumes. Der Vorteil eines Saisonkennzeichens ist, dass eine jährliche An- und Abmeldung entfällt und dennoch nicht für das ganze Jahr Steuern und Versicherung gezahlt werden brauchen.

Oldtimerkennzeichen

Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die älter als 30 Jahre sind. Die Besonderheit des Kennzeichens ist, dass rechts neben der Erkennungsnummer noch der Zusatz "H" für historisch steht.

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

Dieses Kennzeichen erlaubt die Benutzung eines Oldtimers nur für Überführung-, Probe- oder Prüfungsfahrten, also z. B. für An- und Abfahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen. Die Erkennungsnummer enthält keine Buchstaben und fängt nach dem Unterscheidungszeichen stets mit den Ziffern "07" an.

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist für den einmaligen und kurzzeitigen Gebrauch bestimmt. Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt. Das "Verfallsdatum" ist auf gelbem Grund eingeprägt. Die obere Zahl kennzeichnet den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die untere Zahl das Jahr des letzten Gültigkeitstages. Die Erkennungsnummer enthält keine Buchstaben und beginnt nach dem Unterscheidungszeichen stets mit den Ziffern "04". Da die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen vermerkt ist, muss das Kennzeichen nicht mehr zur Entwertung in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Rotes Dauerkennzeichen

Rote Dauerkennzeichen sind den Fahrzeughändlern, Herstellern und Werkstätten vorbehalten. Sie dienen der Kennzeichnung während Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Das Kennzeichen enthält rote Beschriftung auf weißem Grund. Die Erkennungsnummer enthält, wie auch beim Kurzzeitkennzeichen, keine Buchstaben, fängt aber nach dem Unterscheidungszeichen stets mit den Ziffern "06" an.

Ausfuhr-/Export-Kennzeichen

Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland exportiert werden, dann erhält es ein Ausfuhrkennzeichen. Die Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis dreistelligen Zahl und nachfolgend einem Buchstaben. Neben der Erkennungsnummer ist auf rotem Grund das Ablaufdatum angegeben. Wie auch beim Kurzzeitkennzeichen gibt die obere Zahl den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die untere Zahl das Jahr des letzten Gültigkeitstages des Kennzeichens an. Das Ausfuhrkennzeichen wird längstens für ein Jahr erteilt und braucht nicht zur Entwertung an die Zulassungsstelle zurückgegeben werden.