Kinderbetreuung
Eine „wichtige Säule der Kinderbetreuung im Landkreis Fulda“ stellt nach Aussage des Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Heiko Wingenfeld die Kindertagespflege dar. Wenn sie von qualifizierten Kindertagespflegepersonen wahrgenommen werde, sei sie als grundsätzlich gleichrangig mit der Betreuung in Kindertagesstätten anzusehen. Mit Wirkung vom 01. August 2008 wird eine Satzung in Kraft treten, in der die Erhebung von Kostenbeiträgen von den Eltern geregelt wird. Im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt der Landkreis Fulda die in der Kindertagespflege geleistete Arbeit auch finanziell.
Durch intensive Bemühungen sei es dem Fachdienst Jugend und Familie der Kreisverwaltung gelungen, ein flächendeckendes Betreuungsangebot für Eltern mit Kinder aufzubauen, betonte der Jugenddezernent des Landkreises. Die eingerichtete Fachstelle Kindertagespflege habe nicht nur die Aufgabe, geeignete Kindertagespflegepersonen zu vermitteln und zu qualifizieren, sondern stehe ihnen in ihrem pädagogischen Alltag beratend und begleitend zur Seite. „Wir nehmen mit unserem Angebot an Tagesmüttern und -vätern eine Spitzenposition im Landesvergleich ein.“
Geldleistungen orientieren sich am Betreuungsaufwand
Die Satzung des Landkreises Fulda zur Kindertagespflege legt einen pauschalierten Kostenbeitrag je Kind und Monat fest, der von den Eltern erhoben wird. Dieser kann ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihnen die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Der Kostenbeiträge der Eltern und die Förderleistungen des Landkreises sind gestaffelt und orientieren sich am Betreuungsumfang. Für den Ersten Kreisbeigeordneten ist wichtig, dass die Gelder den Tagespflegepersonen möglichst in voller Höhe verbleiben und nicht durch eine unangemessene Besteuerung vermindert werden.
Informationen:
Satzung Kindertagespflege
Antrag auf Kindertagespflege
Anlage zum Antrag auf Kindertagespflege
Kontakt
Landkreis Fulda
- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
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36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-4 92
Fax: (06 61) 60 06-4 12
E-Mail: tagespflege@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. von 8.30 – 15.30 Uhr
Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr
oder jeweilige Wohnortgemeinde






