Überwachung der Klärschlamm-, Kompost- und Bioabfallverwertung
Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlamm- und Bioabfallverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der „guten fachlichen Praxis“ in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen. Durch ihre beträchtlichen Anteile an Nährstoffen und organischer Substanz sind die sogenannten Sekundärrohstoffdünger Klärschlamm und Kompost beziehungsweise Bioabfall zu Düngungszwecken und zur Bodenverbesserung einsetzbar.
Die Vorschriften der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zielen darauf ab, potentielle Schadstoffrisiken zu begrenzen. Um sicher zu stellen, dass Schadstoffe nur in begrenzten Mengen in den Boden gelangen und die hygienischen Belange gewahrt werden, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Gehalte an Schwermetallen, PCB, Dioxinen und Furanen in Kombination mit Ausbringungshöchstmengen und Anwendungsbedingungen festgeschrieben. Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, Lieferschein-Vorankündigungen und -Vollzugsmeldungen mit den erforderlichen Daten der Klärschlamm- beziehungsweise Kompostdüngung zu Prüfzwecken abzugeben.
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