Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Konzeptionsentwicklung in Kindertageseinrichtungen


Nach § 45 SGB VIII sind Kindertagesstätten verpflichtet, ihre Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in einer Konzeption darzustellen. Ebenso notwendig ist die regelmäßige Anpassung der Konzeption an gesellschaftliche Veränderungen und bei Erweiterung der Aufgaben, z. B. Aufnahme von unterdreijährigen Kindern. Wir bieten die Unterstützung und Moderation Ihres Konzeptes mit unserem Team an.

Unser Team:
Edith Jordan, Andrea Luley-Kempf, Karin Wachtel-Petschenka, Andrea Zentgraf, Claudia König, Gesa Niggemann

Bewährt haben sich 40 UE, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei

Herrn Stefan Will
Tel. 0661 25199-50

oder

vhs-Sekretariat
Tel. 0661 25199-0