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Kurzzeitkennzeichen


Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte von Ihrer Versicherung
  • gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")

Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein.