Kurzzeitkennzeichen
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine gültige Versicherungsbestätigungskarte von Ihrer Versicherung
- gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein.






