MAKLER, ANLAGEBERATER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER
Wer Immobilien, Finanzierungen oder Kapitalanlagen vermittelt oder sich als Bauträger oder Baubetreuer betätigt benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung.
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag durch den Landkreis Fulda. Die Gebühr für die Erlaubnis richtet sich nach den beantragten Tätigkeiten und liegt zwischen 300 € und 1.900 €. Ausführliche Informationen können Sie unseren Merkblättern entnehmen.
Sind Sie Erlaubnisinhaber unterliegen Sie den Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet bis zum Ende des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres einen Prüfungsbericht abzugeben. Sofern Sie in dem betreffenden Kalenderjahr keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgeübt haben, reicht eine persönliche Negativerklärung aus.
Vordrucke und Merkblätter:
Antragstellung
Prüfpflichten
- Merkblatt: Jährliche Prüfpflichten nach § 16 MaBV (inkl. Anforderungen im Sammelprüfverfahren)
- Vordruck: Negativerklärung
- Vordruck: Ausschließlichkeitserklärung
- Vordruck: Zusatzerklärung des Wirtschaftsprüfers
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: (0661) 6006 – 594 oder 532
Fax: (0661) 6006 – 309
E-Mail: gewerbe@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Wir sind für Sie da! Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!