Meldepflichtige Erkrankungen/Tuberkulose
Die Tuberkulose hat in der öffentlichen Wahrnehmung seit der Einführung moderner und hochwirksamer Medikamente ihren Schrecken und ihre Bedeutung verloren. Dennoch ist die Zahl der Neuerkrankungen keineswegs rückläufig. Gleichzeitig ist in jüngster Zeit zu beobachten, dass die Erreger der Tuberkulose im Einzelfall gegen mehrere der eingesetzten Medikamente unempfindlicher reagieren als früher. Daher sind bei Erkrankungsfällen unverändert intensive und sorgfältige Umgebungsuntersuchungen erforderlich, um Zweiterkrankungen durch Ansteckung festzustellen und eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob sich die erkrankten Personen tatsächlich der erforderlichen Behandlung unterziehen und die notwendigen Verhaltensregeln befolgen.
Tuberkulose-Hauttests nach Mendel-Mantoux und Röntgenaufnahmen können darüber hinaus zum Beispiel bei Adoptionen, Personaleinstellungen und Auslandsaufenthalten durchgeführt werden.
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