Milchquoten
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Landwirtschaft, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, ist zuständige Landesstelle für die „Besonderen Übertragungen“ von Anlieferungsreferenzmengen (Milchquoten) der im Landkreis Fulda ansässigen Milcherzeuger nach den Vorschriften der Milchquotenverordnung (MilchQuotV).
Dazu zählen vor allem Quotenübertragungen im Rahmen der Erbfolge oder zwischen Verwandten und Ehegatten, Betriebsübertragungen an Betriebspächter oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Quotenrückübertragungen nach Beendigung von Pachtverhältnissen bzw. Bescheinigung des Quotenübergangs nach Ausübung des Übernahmerechtes durch den Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages.
Für Antragsteller am Übertragungsstellenverfahren (sog. Milchbörse) wird der erforderliche Nachweis erstellt. Der Antrag sollte dazu bis spätestens 6 Wochen vor dem Handelstermin vorliegen.
Weitere Informationen zur Milchquotenregelung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Kassel und zum Handelsverlauf der vergangenen Börsentermine beim Deutschen Bauernverband.
Formulare und Anträge zum Download:
Antrag auf Quotenrückgewähr nach Beendigung der Pachtlaufzeit
Übernahmeerklärung und Antrag auf Übertragung nach Ausübung des Übernahmerechts
Kontakt:
Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-723 od. -726
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de







