Naturschutzrechtliche Fragen
Für naturschutzrechtliche Fragen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie hat den Auftrag, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, andere Fachbehörden, Planungsbüros und sonstige Institutionen beraten und informiert. Die Naturschutzbehörde nimmt Stellung zu Vorhaben aller Art, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, unter Berücksichtigung der zu vertretenden gesetzlichen Belange.
Aufgaben
- Bewertung und Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Ausgleich/Ersatz
- Landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen im Landschaftsschutzgebieten
- Abstimmung von vorgezogenen Ersatzmaßnahmen (Ökokonten)
- Verfolgung illegaler Maßnahmen/Ordnungswidrigkeiten
- Stellungnahmen in Verfahren als Träger öffentlicher Belange
- Artenschutzmaßnahmen
- Ausweisung und Betreuung von Naturdenkmalen
Links:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Informationen zur Kompensationsverordnung
-> Formblatt zur Berechnung (Excel-Datei)
-> Kompensationsverordnung (Text)
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis
Bundesamt für Naturschutz (Artenschutz, CITES)
Berater für Wildbienen, Hummeln, Hornissen und Wespen im Landkreis Fulda
Kontakt:
Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-3 85
Fax: (06 61) 60 06-5 66
E-Mail: naturschutz@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 – 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren Termin.
Dann ist der von Ihnen gewünschte Mitarbeiter auch da - und Ihr Termin ist sicher.







