Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Bezüglich der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis übersendet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel rechtzeitig die notwendigen Antragsunterlagen und informiert Sie über die Formalitäten und Voraussetzungen der Neuerteilung.
Sollte auf Grund der Festsetzung kurzer Sperrfristen eine solche Information nicht möglich sein bzw. Sie 3 - 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist keine Mitteilung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde unter der Tel.-Nr. 0661/6006-1100 in Verbindung.







