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Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs aus dem Inland


Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie:

  • den Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung II (Befindet sich dieser bei einem Finanzierungsunternehmen, ist er vorher von dort anzufordern.)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte von Ihrer Versicherung
  • gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
  • bei Zulassungen auf Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird zusätzlich benötigt:
    • der Auszug aus dem Handelsregister
    • die Gewerbeanmeldung nach § 14 GWO
    • die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
    • sowie dessen Personalausweis
  • bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind (e. V.), wird zusätzlich benötigt:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
  • bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:
    • die beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten (die Beglaubigung kann von der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder auch direkt bei der Zulassungsbehörde Vorort vorgenommen werden)
    • ist nur ein Erziehungsberechtigter vorhanden, ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.

Sie können für die Zulassung eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht (mit Bankeinzugsermächtigung) vorlegen. Diese kann formlos sein, muss jedoch die wesentlichen Angaben enthalten.