Oldtimer-Kennzeichen
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (Definition gem. Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Das "Oldtimer-Kennzeichen" wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betrieberlaubnis als Oldtimer gem. § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erlangt haben.
Die Fahrzeuge erhalten ein Eurokennzeichen, mit einer normalen Kennzeichenkombination. Zusätzlich wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf dem Kennzeichen hinter der letzten Zahl ein "H" für "historisches Fahrzeug" eingedruckt bzw. eingestanzt.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Gutachten gemäß § 23 StVZO (früher § 21 c StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- Einzugsermächtigung
- Versicherungsbestätigung
- Prüfbericht Abgasuntersuchung (AU)
- Personalausweis oder Reisepaß der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes (Gewerbeanmeldung)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, z.B. GmbH, AG
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, z.B. Ärztekammer
(Die Zulassung ist nur für in Fulda gemeldete Firmen oder Personen möglich.) - Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:
- die beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten (die Beglaubigung kann von der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder auch direkt bei der Zulassungsbehörde Vorort vorgenommen werden)
- ist nur ein Erziehungsberechtigter vorhanden, ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen
Sie können für die Zulassung eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht (mit Bankeinzugsermächtigung) vorlegen. Diese kann formlos sein, muss jedoch die wesentlichen Angaben enthalten.







