Organspende
Täglich sterben Menschen, weil keine Spenderorgane zur Verfügung stehen. Deshalb bleibt es über den gesetzlichen Auftrag des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz hinaus Aufgabe auch unseres Landkreises, sich für die Stärkung der Bereitschaft zur Organspende einzusetzen.
Organspende geht uns Alle an. Wir müssen uns - jeder in seinem Aufgabenbereich - dieser Verantwortung stellen.
Für die Entscheidung zur Organspende ist weder eine ärztliche Untersuchung noch eine testamentarische Erklärung notwendig. Interessenten erhalten den Organspendeausweis bei den Gesundheitsämtern, in Arztpraxen, in Apotheken, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder über das kostenlose Infotelefon Organspende Tel.: (08 00) 9 04 04 00.
Derzeit können folgende Organe und Gewebe transplantiert werden: Bauchspeicheldrüse, Blutgefäße, Darm, Gehörknöchelchen, Haut, Herz, Herzklappen, Hornhaut der Augen, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Leber, Lunge, Niere, Sehnen und Teile der Hirnhaut.
Weitere Fragen zur Organspende?
– bei allen Adressen erhalten Sie ausführliches Informationsmaterial
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Deutsche Stiftung Organtransplantation
- www.d-t-g-online.de
- www.akos.de
- Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantationen e. V.
- Eurotransplant Inteernational Foundation
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Gesundheit -
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-6 23
Fax: (06 61) 60 06-6 61
E-Mail: gesundheitsamt@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
www.bzga.de
