Personenbeförderungsschein
(Taxi, Mietwagen)
Wichtig:
Der Personenbeförderungsschein ist eine zusätzliche Fahrerlaubnis zu der allgemeinen Fahrerlaubnis. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Beantragung der erstmaligen Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheines noch nicht im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheines sind, erfolgt im Zuge der Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheines automatisch auch die Umstellung Ihres bisherigen Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein.
1. Erstmalige Erteilung
Mindestalter:
- bei Personenbeförderungsschein für Taxi und Mietwagen das vollendete 21. Lebensjahr
Dem schriftlichen Antrag, der bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihrer Hauptwohnung (S. 3 des Antragsformulares)
- Führungszeugnis - Vordruck BZR 2
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Augenärztliches Gutachten - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zur Feststellung der körperlichen Eignung - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
- Leistungstest - Erweitertes ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zur Feststellung der "Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit" - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über den Vorbesitz der Klasse B von 2 Jahren bei Taxi und Mietwagen
- Ortskundeprüfung bei Beschränkung auf Taxi. Für das Stadtgebiet Fulda wird die Prüfung von der Fahrerlaubnisbehörde abgenommen. In allen anderen Fällen ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Bei Beschränkung auf Mietwagen ist Ortskundeprüfung nur erforderlich, wenn Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
- Verwaltungsgebühren von zur Zeit 38,00 EUR und 65,60 EUR (bei Ortskundeprüfung mindestens weitere 30,00 EUR)
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von fünf Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erteilt. Auf Antrag wird sie jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.
Hinweis: Die Fahrerlaubnis für Personenbeförderung mit Kraftomnibussen ist seit der Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung ab 01.01.1999 eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse (Klassen D1, D1E, D, DE) und hat ein eigenständiges Antrags-, Ausbildungs- und Prüfungsverfahren (siehe hierzu "Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis").
2. Verlängerung
Dem schriftlichen Antrag, der bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihrer Hauptwohnung (S. 3 des Antragsformulares)
- Führungszeugnis - Vordruck BZR 2
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Augenärztliches Gutachten - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zur Feststellung der körperlichen Eignung - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
- Leistungstest - Erweitertes ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zur Feststellung der "Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit", sofern es sich um die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr handelt - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
- Verwaltungsgebühren von zur Zeit 38,00 EUR und 42,60 EUR