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Saisonkennzeichen


Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum anmelden möchten, benötigen sie folgende Unterlagen:

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte von Ihrer Versicherung mit Angabe des Zulassungszeitraums in vollen Monaten (Beispiel: 03 bis 10 - keine Jahreszahlen eintragen)
  • bei vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief (wegen Umtauschs in Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • sind bereits neue Fahrzeugpapiere vorhanden, genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag
  • die bisherigen Kennzeichenschilder
  • die gültige AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)

Bei Halterwechsel ist zusätzlich vorzulegen:

  • der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (Befindet sich dieser bei einem Finanzierungsunternehmen, ist er vorher von dort anzufordern.)
  • gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
  • bei Zulassungen auf Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird zusätzlich benötigt:
    • der Auszug aus dem Handelsregister
    • die Gewerbeanmeldung nach § 14 GWO
    • die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
    • sowie dessen Personalausweis
  • bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind (e. V.), wird zusätzlich benötigt:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
  • bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:
    • die beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten (die Beglaubigung kann von der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder auch direkt bei der Zulassungsbehörde Vorort vorgenommen werden)
    • ist nur ein Erziehungsberechtigter vorhanden, ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.

Sie können für die Zulassung eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht (mit Bankeinzugsermächtigung) vorlegen. Diese kann formlos sein, muss jedoch die wesentlichen Angaben enthalten.